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Thema: Vorsorglicher Hinweis | Antwort auf: I don't have a fucking clue what you are talking about?? von Knut | |
"Vorsorglich weise ich darauf hin, dass bis zu einem Zahlungseingang noch Säumnis- zuschläge gemäß §240 Abgabenordnung anfallen können. Die gesetzlichen Säumnis- zuschläge betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent des auf den nächsten durch fünzig Euro teilbaren, abgerundeten rückständigen Steuerbetrag." Na dann. |
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