Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 03.12.2015 05:48 Uhr
Thema: Keinen Himbeertee ohne Himbeeren Antwort auf: Extrablatt! Extrablatt! Aktuelle News für PP-User. von D@niel

"In einem auffällig mit Himbeeren bebilderten Tee müssen auch Himbeeren drin sein.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Es reiche nicht aus,
wenn die Zutaten zwar genau aufgeführt seien, die Aufmachung der Verpackung aber
etwas ganz anderes suggeriere, hieß es.

In dem Rechtsstreit ging es um den Früchtetee "Felix Himbeer-Vanille Abenteuer",
den die Firma Teekanne schon seit 2012 nicht mehr verkauft. Auf der knallroten
Verpackung waren neben einem Hasen auch Himbeeren sowie eine Vanilleblüte
abgebildet - und der Hinweis, dass in dem Tee "nur natürliche Zutaten" sind. Im
Tee selbst befanden sich allerdings nicht mal Spuren von echten Himbeeren und
Vanille. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband, weil er die Packung
des Früchtetees als Werbelüge wertete. Schon im Juni bekam er beim Europäischen
Gerichtshof (EuGH) grundsätzlich Recht: Hersteller dürfen demnach auf der
Verpackung nicht mit Bildern von Zutaten werben, die gar nicht im Produkt
enthalten sind.

Der BGH hob mit seiner Entscheidung ein Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf
auf und stellte das landgerichtliche Urteil wieder her, das den Verbraucher-
schützern in erster Instanz Recht gegeben hatte."

[http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bgh-urteil-zur-verpackung-von-teekanne-tee-a-1065684.html]

Soso, OLG Düsseldorf gab Teekanne recht.
Teekanne Firmensitz ist zufällig Düsseldorf.

Und Himbeeren ist irgendwie ein total komischer Name. Him... beeren... hmm.
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