Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 19.09.2015 06:06 Uhr
Thema: Keine Urheberrechtsabgaben auf Kabelweitersendung Antwort auf: Extrablatt! Extrablatt! Aktuelle News für PP-User. von D@niel

"Wohneigentümer müssen für die Weiterleitung von Fernseh- und Radioprogrammen
von einer Gemeinschaftsantenne per Kabel in die Wohnungen keine Urheberrechts-
abgaben zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag
entschieden. Die Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte (Gema)
hatte die Eigentümergemeinschaft einer Münchner Wohnanlage mit 343 Wohneinheiten
auf Schadensersatz von rund 7500 Euro verklagt (Az.: I ZR 228/14).

Die Gema ist der Ansicht, dass die Verteilung des Antennensignals über eine
Kabelanlage in die Wohnungen eine "Kabelweitersendung" im Sinne des
Urheberrechts ist. Die Betreiber der Wohnanlage seien damit zu behandeln wie
zum Beispiel ein Kabelnetzbetreiber und müssten an die Gema entsprechende
Gebühren abführen. In der mündlichen Verhandlung vor dem BGH am Donnerstag
hatte der Gema-Anwalt argumentiert, die 343 Wohneinheiten seien eine
öffentliche und "zufällige Ansammlung von Bewohnern", vergleichbar mit
Menschen in einem Konzertsaal.

[http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Fuer-Gemeinschaftsantennen-fallen-keine-Gema-Gebuehren-an-2821013.html]

Bitte was?! #GemaAbschaum³
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