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Thema: Abschließbare Kleiderablage für jeden Beschäftigten | Antwort auf: Fensterpflicht für Werkhallen von Sascha | |
"Mehrere fragwürdige Paragraphen könnten demnächst einigen Arbeitgebern in Deutschland massiv Kopfzerbrechen bereiten. Da geht es beispielsweise darum, dass in Zukunft jeder Beschäftigte eine "abschließbare Kleiderablage" haben muss. Egal ob DAX-Unternehmen, Handwerksbetrieb oder Buchhaltung. Ein ab- schließbarer Kleiderschrank pro Mitarbeiter wäre Pflicht. Darüber hinaus ist aus Sicht der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeber- verbände (BDA) in Zukunft der Arbeitgeber für die Gestaltung von Telearbeits- plätzen verantwortlich. Diese befinden sich üblicherweise in der Wohnung oder dem Eigenheim des Arbeitnehmers. "Kann die Politik wirklich wollen, dass Arbeitgeber demnächst auch Telearbeitsplätze beim Arbeitnehmer zu Hause überprüfen? Dass die Arbeitgeber prüfen müssen, ob am Telearbeitsplatz die Sonne blendet, ob die Beleuchtung mindestens 500 Lux beträgt? Das alles ist kein Scherz, sondern so im Verordnungsentwurf nachzulesen", heißt es in einer Pressemitteilung des Verbands. Und schließlich will die eigentlich gegen den Klimawandel kämpfende Regierung offenbar auch Arbeitsräume während der Arbeitszeit beheizen, die kaum benutzt werden. Künftig soll nach der neuen Verordnung auch ein Archiv oder ein Abstellraum, den ein Beschäftigter höchstens zwei- oder dreimal im Jahr betritt, eine Raumtemperatur von mindestens 17 Grad Celsius aufweisen. [http://www.tagesschau.de/inland/arbeitsschutzverordnung-101.html] |
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