Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 28.04.2015 06:01 Uhr
Thema: Abschließbare Kleiderablage für jeden Beschäftigten Antwort auf: Fensterpflicht für Werkhallen von Sascha

"Mehrere fragwürdige Paragraphen könnten demnächst einigen Arbeitgebern in
Deutschland massiv Kopfzerbrechen bereiten. Da geht es beispielsweise darum,
dass in Zukunft jeder Beschäftigte eine "abschließbare Kleiderablage" haben
muss. Egal ob DAX-Unternehmen, Handwerksbetrieb oder Buchhaltung. Ein ab-
schließbarer Kleiderschrank pro Mitarbeiter wäre Pflicht.

Darüber hinaus ist aus Sicht der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeber-
verbände (BDA) in Zukunft der Arbeitgeber für die Gestaltung von Telearbeits-
plätzen verantwortlich. Diese befinden sich üblicherweise in der Wohnung oder
dem Eigenheim des Arbeitnehmers. "Kann die Politik wirklich wollen, dass
Arbeitgeber demnächst auch Telearbeitsplätze beim Arbeitnehmer zu Hause
überprüfen? Dass die Arbeitgeber prüfen müssen, ob am Telearbeitsplatz die
Sonne blendet, ob die Beleuchtung mindestens 500 Lux beträgt? Das alles ist
kein Scherz, sondern so im Verordnungsentwurf nachzulesen", heißt es in einer
Pressemitteilung des Verbands.

Und schließlich will die eigentlich gegen den Klimawandel kämpfende Regierung
offenbar auch Arbeitsräume während der Arbeitszeit beheizen, die kaum benutzt
werden. Künftig soll nach der neuen Verordnung auch ein Archiv oder ein
Abstellraum, den ein Beschäftigter höchstens zwei- oder dreimal im Jahr
betritt, eine Raumtemperatur von mindestens 17 Grad Celsius aufweisen.

[http://www.tagesschau.de/inland/arbeitsschutzverordnung-101.html]
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