Icheherntion  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 17.04.2015 19:39 Uhr
Thema: Re:Auf nicht existente Verkehrsregeln bestehen Antwort auf: Re:Auf nicht existente Verkehrsregeln bestehen von Sascha
>Ich kenne das eigentlich nur, dass derjenige warten muss, auf dessen Seite
>das Hindernis ist. Aber ob das nur ein Gentleman-Agreement oder Gesetz
>ist, weiß ich nicht.


Der ADAC beschreibt das so:

Weil in beiden Ländern der Vorrang auf Bergstraßen nicht ausdrücklich geregelt ist, darf in Österreich und Deutschland weder der bergauf noch der talwärts Fahrende auf sein Vorrecht pochen. In aller Regel muss derjenige warten beziehungsweise zurücksetzen, dem dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Fahrzeuggröße leichter fällt. So muss beispielsweise der weitaus beweglichere Pkw einem schwer rangierbaren Bus oder Lkw ausweichen. Grundsätzlich sollten an winterlichen und oft glatten Steigungen Bergabfahrende den Bergauffahrenden die Vorfahrt lassen.

Was in dem Fall die 0,55 Sekunden längere Wartezeit für ihn gewesen wären, weil er ja eh schon gestanden ist und hinter mir (vorerst) nichts mehr kam.

>Die Beschilderung hat er dann wohl nicht gesehen. Kann passieren!

Ja, aber wenn es zwei mal fast kracht, sollte man vielleicht noch mal in sich gehen. Aber auch da habe ich später noch geschaut, wie das denn geregelt ist. Ich hatte da noch "Kreisverkehr hat immer Vorfahrt" im Kopf, was im Prinzip nicht stimmt (zumindest in Deutschland, andere Länder sind da cleverer), aber, die Kreisverkehr-Auszeichner dürfen nur in Kombination mit "Vorfahrt achten" aufgestellt werden, was dann ja wieder auf das selbe rausläuft. Alles andere wäre auch selten dämlich bei einem Kreisverkehr.
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