Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 03.04.2015 17:23 Uhr
Thema: Re:DHL, Tischtennisbälle und Gefahrgut Antwort auf: Re:DHL, Tischtennisbälle und Gefahrgut von Don Cosmo

> Gleich testen mit einer Sendung Tischtennisbällen. Wenn wir dann in einer Woche
> plötzlich nichts mehr von Dir hören, haben wir unsere Antwort. Dann aus dem
> Gefängnis noch mal posten, welcher Dienst Dich letztendlich verpfiffen hat.


Oder welcher User!

Gefunden habe ich noch das:

Die Verbraucherzentrale hat die Nummern der Transporteure gewählt und sich
erkundigt, ob sie Parfüm und Haarspray-Dosen, verpackt als weihnachtliches
Beauty-Präsent, versenden dürfe.

Die Antworten irritieren. Verweigert wurde der Transport allein bei DPD.
Konkurrent GLS wollte beide Gefahrgüter befördern. Unterschiede machten
Hermes und UPS. Die Auskunft: Parfüm ja, Spraydosen nein. DHL kannte,
entgegen den eigenen Regeln, "innerhalb Deutschlands" keinerlei Mengen-
begrenzungen mehr und wollte beides transportieren "wenn‘s gut verpackt ist".

Kurios obendrein: Wer Parfüm oder Deo per Internet bestellt, darf nach den
Regeln oftmals - etwa nach einem Widerruf - die Waren nicht über denselben
Paketdienst retour schicken, der die Gefahrgüter ausgeliefert hat.

[http://www.vz-nrw.de/parfumversand]
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