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Thema: Re:DHL, Tischtennisbälle und Gefahrgut | Antwort auf: Re:DHL, Tischtennisbälle und Gefahrgut von Don Cosmo | |
> Gleich testen mit einer Sendung Tischtennisbällen. Wenn wir dann in einer Woche > plötzlich nichts mehr von Dir hören, haben wir unsere Antwort. Dann aus dem > Gefängnis noch mal posten, welcher Dienst Dich letztendlich verpfiffen hat. Oder welcher User! Gefunden habe ich noch das: Die Verbraucherzentrale hat die Nummern der Transporteure gewählt und sich erkundigt, ob sie Parfüm und Haarspray-Dosen, verpackt als weihnachtliches Beauty-Präsent, versenden dürfe. Die Antworten irritieren. Verweigert wurde der Transport allein bei DPD. Konkurrent GLS wollte beide Gefahrgüter befördern. Unterschiede machten Hermes und UPS. Die Auskunft: Parfüm ja, Spraydosen nein. DHL kannte, entgegen den eigenen Regeln, "innerhalb Deutschlands" keinerlei Mengen- begrenzungen mehr und wollte beides transportieren "wenn‘s gut verpackt ist". Kurios obendrein: Wer Parfüm oder Deo per Internet bestellt, darf nach den Regeln oftmals - etwa nach einem Widerruf - die Waren nicht über denselben Paketdienst retour schicken, der die Gefahrgüter ausgeliefert hat. [http://www.vz-nrw.de/parfumversand] |
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