Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 23.01.2015 05:54 Uhr
Thema: Pinkeln im Stehen weiterhin erlaubt Antwort auf: Reissackumfalllivestreamberichterstattungsthread#2! von Don Cosmo

"Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung laut Gerichtsurteil im Stehen pinkeln.
Dies gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, entschied das Düssel-
dorfer Amtsgericht. Das Gericht gab damit einem Mieter Recht, der auf Auszahlung von
3.000 Euro Mietkaution geklagt hatte. Der Hausbesitzer wollte 1.900 Euro einbehalten,
weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft war.

Ein Fachmann hatte die Urinspritzer als Ursache ausgemacht. Dies sei nachvollziehbar
und glaubwürdig, befand Richter Stefan Hank. Dennoch habe der Vermieter kein Recht,
die Kaution für die anstehende Reparatur einzubehalten. Urinieren im Stehen sei weit
verbreitet, die Gefahren für Böden aber kaum bekannt. Der Vermieter hätte auf die
Empfindlichkeit des Bodens hinweisen müssen (Az.: 42 c 10583/14).

Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung: "Trotz der in diesem Zusammenhang
zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch
weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss
zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere
weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder
Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen." (Tagesschau)

Na toll, wie sieht's mit Handstand-Pinkeln aus?
Dürfen Mieterinnen auch im stehen pinkeln?
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