Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 09.01.2015 05:30 Uhr
Thema: 4000 EUR Strafe für Lehrerin Antwort auf: Reissackumfalllivestreamberichterstattungsthread#2! von Don Cosmo

"Eine Loriot-ähnliche Skulptur mit zwei Männern in einer Badewanne - das hatte
sich eine zehnte Klasse einer Berliner Schule als Dankeschön für ihre Lehrerin
ausgedacht. Die Schüler sammelten, 198 Euro kostete das Abschiedsgeschenk, zum
Schuljahresende wurde es der Pädagogin überreicht. Doch dem Vater eines Schülers
missfiel das: Er erstattete Anzeige gegen die Lehrerin - mit weitreichenden
Folgen.

Denn die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorteilnahme
auf. Berliner Beamte dürfen, so ist es in einer Verwaltungsvorschrift geregelt,
nur Geschenke bis zu einem Wert von zehn Euro annehmen - selbst dann, wenn mit
dem Präsent "der Dank der Allgemeinheit uneigennützig zum Ausdruck gebracht werden
soll". Eine Regelung, die offensichtlich weder die Lehrerin noch die Schüler
kannten, wohl aber der Vater, der die Strafverfolger auf den Fall aufmerksam
gemacht hatte.

Damit das Verfahren eingestellt wird, hat die betroffene Lehrerin die 4000 Euro
nun an die Staatskasse bezahlt. (...) Und Berliner Abgeordnete können sogar
Geschenke im Wert von bis zu 400 Euro annehmen, ohne sie melden zu müssen -
40-mal mehr, als sie den Lehrern des Landes zugestehen."

[http://www.spiegel.de/schulspiegel/berlin-lehrerin-unter-korruptionsverdacht-wegen-schuelergeschenk-a-1011666.html]

Richtige Bestechungsgeschenke an Beamte aus anderen
Branchen bleiben natürlich weiterhin erwünscht.
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