Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 21.11.2014 06:15 Uhr
Thema: Kirche darf Wiederverheiratete entlassen Antwort auf: Reissackumfalllivestreamberichterstattungsthread#2! von Don Cosmo

"Die katholische Kirche darf Mitarbeitern auch weiterhin kündigen, wenn sie nach
einer Scheidung zum zweiten Mal heiraten. Das hat das Bundesverfassungsgericht
entschieden.  Die Richter bestätigten damit grundsätzlich den Sonderstatus der
Kirchen, der die Entlassung von Angestellten aus sittlich-moralischen Gründen
erlaubt. Arbeitsgerichte dürften dieses "kirchliche Selbstverständnis" nur
eingeschränkt überprüfen, sagten die Karlsruher Richter in ihrer Urteilsbe-
gründung. Konkret gaben die Richter einem katholischen Krankenhaus aus Düsseldorf
recht. Die Klinik hatte einem Chefarzt wegen Illoyalität gekündigt, weil er nach
einer Scheidung erneut geheiratet hatte. Nach der Lehre der katholischen Kirche
ist die Ehe unauflöslich, die Wiederheirat nach einer Scheidung gilt als Sünde."

[http://www.tagesschau.de/inland/kirchliche-sonderrechte-101.html]

Willkommen bei den Katholiken.
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