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Thema: Kirche darf Wiederverheiratete entlassen | Antwort auf: Reissackumfalllivestreamberichterstattungsthread#2! von Don Cosmo | |
"Die katholische Kirche darf Mitarbeitern auch weiterhin kündigen, wenn sie nach einer Scheidung zum zweiten Mal heiraten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Richter bestätigten damit grundsätzlich den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Angestellten aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt. Arbeitsgerichte dürften dieses "kirchliche Selbstverständnis" nur eingeschränkt überprüfen, sagten die Karlsruher Richter in ihrer Urteilsbe- gründung. Konkret gaben die Richter einem katholischen Krankenhaus aus Düsseldorf recht. Die Klinik hatte einem Chefarzt wegen Illoyalität gekündigt, weil er nach einer Scheidung erneut geheiratet hatte. Nach der Lehre der katholischen Kirche ist die Ehe unauflöslich, die Wiederheirat nach einer Scheidung gilt als Sünde." [http://www.tagesschau.de/inland/kirchliche-sonderrechte-101.html] Willkommen bei den Katholiken. |
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