Don Cosmo  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 07.11.2014 09:20 Uhr
Thema: Re:Mahnung... wie verhalten? Antwort auf: Mahnung... wie verhalten? von Rinoa
>Hab was bestellt, Anfang Oktober überwiesen und schon 2 x eine Mahnung erhalten. Hab 2 x darauf reagiert (die E-Mail) und geschrieben, dass ich schon Anfang Oktober überwiesen habe mit Screenshot der Bankdaten. Hab nochmal überprüft, ob die Daten stimmen... tun sie.
>
>Was nun? Muss ich nun noch mehr beweisen, dass ich gezahlt habe, oder die, dass ich nicht gezahlt habe? Wie geht man in so einem Fall vor?


Kam denn auf die Emails eine Antwort? Zumindest eine automatische, daß es demnächst bearbeitet wird? Und: Hast Du die Ware schon erhalten (ich denke mal schon)?

Ich würde das noch mal als Brief schicken, mit Rückschein (muss man zwar zur Post und kostet auch, aber so ist man wenigstens etwas sicher) schicken und auffordern, sich zum Sachverhalt genauer zu äußern. Muss ja in deren Inkassosystem verbucht sein. Evtl. kann man auch bei der Bank direkt nachfragen, ob das dort angekommen ist?

Ansonsten, falls Du da Zugang hast, bei der Schufa schauen, ob die Dir da schon was reingedrückt haben (oder auch erst in 1-2 Monaten), das geht relativ schnell und bleibt dann da ziemlich lange stehen. Der Schufa ist es nämlich herzlich wurscht, ob das so stimmt oder nicht...

cheers
DON
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