Don Cosmo  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 15.04.2014 17:30 Uhr
Thema: Re:"Untechnischer Freispruch"? Antwort auf: "Untechnischer Freispruch"? von Sascha
>Was ist denn ein "untechnischer Freispruch"?

Einer, der nicht technisch ist, ist doch klar.
Wobei das ja nahelegen würde, daß der Freispruch also nicht wegen technischen Gründen, sondern wegen der Beweislage ... was doch dann eigentlich "normal" wäre, oder?

>Samstag bei Liebling Kreuzberg gehört, gegoogelt, keine konkreten Ergebnisse.
>Wiktionary bietet nur "keine Steigerung" an. Freispruch ohne Steigerung?
>Astreiner Freispruch oder ohne Möglichkeit von Revision?


Wäre zumindest eine komische Beschreibung für einen solchen Sachverhalt. O_o?

cheers
DON
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