Don Cosmo  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 29.11.2013 08:57 Uhr
Thema: Re:Bitte, SASCHA!!!1 Antwort auf: Re:Bitte, SASCHA!!!1 von becks
>Damit eine SEPA-Lastschrift rechsgültig ist, braucht der Zahlungsempfänger mindestens: Name, IBAN und BIC, sowie eine eigenhändige Unterschrift mit der du ihm das Mandat erteilst.

>Das führt zu folgenden Problemen: Wenn du mit Karte zahlst, werden nur deine Bankdaten übertragen, aber nicht der Name - der ist nicht auf deiner Karte gespeichert. Wenn du bei so einer elktronischen zahlung jetzt mit deinem PIN die Zahlung freigeben musst, fehlt dem Empfänger was ganz entscheidendes - deine persönliche Unterschrift.

Braucht man das auch bei der Kartenzahlung? Soweit ich das hier lese nicht:
[http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Zahlungsverkehr/kartenzahlungen.html]

>Oder noch besser, du bestellst im Internet per Lastschrift. Da kannst du zwar deinen Namen mitteilen, aber wieder fehlt dem Zahlungsempfänger deine Unterschrift.
>
>Da es hierfür noch keine Regelung bzw. Lösung gibt, hat man für diese Fälle, erstmal Außnahmeregelungen geschaffen bzw. akzeptiert den bisherigen vorgang - aber auch diese Außnahmeregelungen sind befristet.


Hmmm, das stimmt. Da wird dann wohl auf Kreditkarte, Rechnung bzw. Überweisung umgesattelt werden.

>Von den anderen Dingen (wie in meinem Fall) , mit der langen Vorlaufzeit bei der erstmaligen Abbuchung einer sich jeden Monat wiederholdenden Lastschrift, will ich gar nicht erst anfangen. Das System hat sich auf keinen Fall einer einfallen lassen, der jemals mit einer großen Sammellastschrift zu tun hatte.

Ich bin bislang auch nur mit der technischen Seite in Berührung gekommen, was Aufbau und Prüfung betrifft...

cheers
DON
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