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Thema: Re:Deutschland darf ledige Väter nicht mehr diskriminieren! | Antwort auf: Re:Deutschland darf ledige Väter nicht mehr diskriminieren! von D@niel | |
> Mal abwarten, was davon wirklich in deutsche Gesetzen umgesetzt wird. So sieht's aus - die werden sich schon was einfallen lassen. --- Das Bundesjustizministerium gibt sich jedoch zurückhaltend. Man werde zwar jetzt "die Debatte über gesetzgeberische Änderungen sorgfältig und mit Hochdruck führen", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die FDP-Politikerin verwies jedoch sofort darauf, dass der Straßburger Gerichtshof nicht die abstrakte Gesetzeslage, sondern einen Einzelfall beurteilt habe. (...) Die bayerische Justizministerin Beate Merk kommentierte das Urteil zurückhaltend. Zwar müsse das Sorgerecht der Väter gestärkt werden, aber "ohne dass dies auf Kosten der Kinder geht", sagte die stellvertretende CSU-Vorsitzende. Das Kindeswohl müsse unein- geschränkt an erster Stelle stehen. Der Kontakt zwischen Vater und Kind sei schon durch das Umgangsrecht gewährleistet, so Merk. "Ich halte daher nichts von einer generellen Regelung, wonach ledige Väter grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht erhalten sollen", sagte Merk. (...) Eine Gesetzesänderung ist jedoch nicht die letzte Option der Bundesregierung. Sie hat zudem noch die Möglichkeit, den Fall innerhalb der nächsten drei Monate vor die große Kammer des Gerichtshofes in Straßburg zu bringen. Gegen deren Entscheidung wäre dann keine Berufung mehr möglich. Das jetzige Urteil wurde in der kleinen Kammer gefällt. Quelle: SPON |
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