Sascha  (E-Mail nur eingeloggt Sichtbar) am 29.02.2020 04:03 Uhr
Thema: Archiveintrag, 29.02.2020 Antwort auf: Archiveintrag, 26.10.2019 von PUH

Hallo Archiv, Paare, die heute Heiraten, sind mir sympathisch.

Und: "In Deutschland gibt es für die an einem 29. Februar Geborenen eine
rechtliche Regelung. Zur Berechnung ihres Lebensalters ist die Fristberechnung
des BGB heranzuziehen. In Nichtschaltjahren gilt nach § 188 Abs. 3 BGB die
Vollendung des 28. Februar als Ablauftag, sie stehen daher in Nichtschaltjahren
den an einem 1. März Geborenen gleich.[3] Daraus ergibt sich beispielsweise,
dass an einem 29. Februar Geborene nach 18 Jahren am 1. März volljährig werden."
< Auf diese Nachricht antworten >