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| Thema: Archiveintrag, 29.02.2020 | Antwort auf: Archiveintrag, 26.10.2019 von PUH | |
Hallo Archiv, Paare, die heute Heiraten, sind mir sympathisch. Und: "In Deutschland gibt es für die an einem 29. Februar Geborenen eine rechtliche Regelung. Zur Berechnung ihres Lebensalters ist die Fristberechnung des BGB heranzuziehen. In Nichtschaltjahren gilt nach § 188 Abs. 3 BGB die Vollendung des 28. Februar als Ablauftag, sie stehen daher in Nichtschaltjahren den an einem 1. März Geborenen gleich.[3] Daraus ergibt sich beispielsweise, dass an einem 29. Februar Geborene nach 18 Jahren am 1. März volljährig werden." |
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